Im Amt für Wirtschaft und Arbeit vollziehen wir Bundesgesetze wie das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG), das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und das Arbeitsrecht (ArG). Die Hauptaufgaben bestehen in der Aufsicht über Industrie und Gewerbe hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, im Beraten und Vermitteln von Stellensuchenden und im Entrichten von Arbeitslosenentschädigungen für Anspruchsberechtigte.
Im Bereich Logistik Arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM) stellen wir der Personalberatung in den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) bedarfs- und zeitgerecht Bildungs- und Beschäftigungsangebote bereit. Wir arbeiten tagtäglich daran, die arbeitsmarktlichen Massnahmen für Stellensuchende wirksam und praxisnah weiterzuentwickeln, um die rasche und nachhaltige Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
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Amt für Wirtschaft und Arbeit