Finanzierung BVG 60% Arbeitgeber / 40% Arbeitnehmer
Eine kurze, bezahlte Kaffee-/Teepause von 15 Min. wird bei einer Präsenz von 4:75 Std. und 30 Min ab 7 Std während der Arbeitszeit und unter Berücksichtigung der dienstlichen Bedürfnisse gewährt. Die Pausen müssen zwischen den Einsätzen bezogen werden, nicht an Randzeiten.
Kurskosten werden bei betrieblichen Interesse voll übernommen. Abgeltung zeitlicher Aufwand: Die Mitarbeiterin hat ihrem Beschäftigungsgrad entsprechend eine zeitliche Abgeltung zu Gute
- Zulage Abenddienst ab 20 Uhr & WE (Samstag ab 6 Uhr Morgens) CHF 10/h
- Tertiär Pikett:
- Werktage (17:00 bis ca. 23:00) Entschädigung CHF 40
- WE (7:00 bis ca. 23:00) Entschädigung CHF 60
- Abend- & Nachtarbeit: Zeitzuschlag 20 %
Zusätzlich zu den kantonalen Kinderzulagen, gibt es Betreuungszulagen nach Kantonalen Bestimmungen.
Benützt die Arbeitnehmerin ihr Privatfahrzeug für die Arbeit Entschädigung pro Km. 80 Rappen
Stützpunkt Ittigen befindet sie gerade neben dem RBS Bahnhof. Stützpunkt Bolligen Ortsbus 100m Busstation Sternen. (3 Min. RBS- Station Bolligen)
16 Wochen Mutterschaftsurlaub und 2 Wochen Vaterschaftsurlaub
- Kleines Geburtstagsgeschenk - Kleines Weihnachtsgeschenk
Alle 2 Jahren ein grösserer Event. Ansonsten jährlich 1-2 Essen.