Das Justizgericht übt die oberste Aufsicht über Richterinnen und Richter im Kanton Aargau aus. Es besteht aus drei Richterinnen und Richtern sowie drei Ersatzmitgliedern. Per 1. Oktober 2026 (oder nach Vereinbarung) wird ein neues Ersatzmitglied gesucht.
Die Wahl erfolgt durch den Grossen Rat auf Antrag der Kommission für Justiz.