Das Bundesamt für Justiz ist das Kompetenzzentrum Recht des Bundes. Es betreut Rechtsetzungsprojekte im Staats-, Verwaltungs-, Privat- und Strafrecht. Das Amt begleitet alle Rechtsetzungsgeschäfte des Bundes beratend und arbeitet mit ausländischen Behörden auf dem Gebiet der Rechtshilfe und Auslieferung zusammen.
Der Fachbereich Rechtsetzungsbegleitung II begleitet Gesetzes- und Verordnungsprojekte der Bundesverwaltung von der ersten Idee bis zum fertigen Erlass. Sie prüfen rechtliche Grundlagen, Systematik und Verständlichkeit neuer Regelungen und bringen ihre Expertise auch in Rechtsgutachten, Bundesratsgeschäfte und parlamentarische Prozesse ein.