Im Amt für Wirtschaft und Arbeit vollziehen wir Bundesgesetze wie das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG), das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und das Arbeitsrecht (ArG). Die Hauptaufgaben bestehen in der Aufsicht über Industrie und Gewerbe hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, im Beraten und Vermitteln von Stellensuchenden und im Entrichten von Arbeitslosenentschädigungen für Anspruchsberechtigte.
Die Integrationsberatung berät, unterstützt und begleitet im Auftrag von Gemeinden, Sozialdiensten und dem Amt für Migration und Integration Sozialhilfebeziehende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge bei der Integration in den Arbeitsmarkt.
Mehr über das AWA erfahren
Amt für Wirtschaft und Arbeit