Mit dem Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes berät, vermittelt und befähigt das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) in den sieben Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Stellensuchende bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Ausserdem ist das AWA für die Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung zuständig und stellt das Angebot an arbeitsmarktlichen Massnahmen zur Verfügung. Die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden gewährleistet das AWA mittels Beratung und Inspektionen der Unternehmen. Ebenso wacht es über die Einhaltung der geltenden Arbeitszeitvorschriften und unterstützt Arbeitgebende in den Belangen von Kurzarbeit- und Schlechtwetterentschädigung.
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Amt für Wirtschaft und Arbeit