Das Eidgenössische Personalamt (EPA) ist für die Personalpolitik der Bundesverwaltung verantwortlich. Es entwickelt die Grundlagen und Instrumente, damit das Personalwesen in den Departementen und Verwaltungseinheiten erfolgreich gesteuert und weiterentwickelt werden kann. Es definiert die Personalstrategie, erarbeitet das Bundespersonalrecht, steuert die bundesweiten Personalressourcen, stellt ein Aus- und bildungsangebot zur Verfügung und betreibt die zentral gesteuerte HR-Informatik.