- Abgeschlossenes juristisches Studium, Anwaltspatent zwingend als Staatsanwalt/Staatsanwältin
-
Gute Kenntnisse im Straf- und Strafprozessrecht sowie praktische Erfahrung in der Strafverfolgung
-
Vertrautheit und sicherer Umgang bei der Führung von Strafuntersuchungen
-
Fähigkeit Entscheidungen zu treffen und die damit verbundene Verantwortung zu übernehmen
-
Sehr gute Deutschkenntnisse und überzeugende Kommunikation, Fremdsprachkenntnisse von Vorteil
-
Durchsetzungs- und Durchhaltevermögen sowie sicheres Auftreten und Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit
Bei fehlender praktischer Erfahrung besteht die Möglichkeit einer auf 3 Jahre befristeten Anstellung als Assistenzstaatsanwältin oder Assistenzstaatsanwalt mit der Option der Beförderung zur Staatsanwältin bzw. zum Staatsanwalt.
Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen benötigen wir einen aktuellen Betreibungs- und Strafregisterauszug (Nachreichung im weiteren Bewerbungsverfahren möglich). Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass eine Anstellung eine erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung voraussetzt.