- Du hast Freude am Kontakt mit Menschen
- Du bist team- und kommunikationsfähig
- Du besitzt Einfühlungsvermögen mit Menschen mit einem Hilfe- und Unterstützungsbedarf
- Du hast eine sorgfältige und genaue Arbeitsweise
- Du handelst verantwortungsbewusst
- Du bist belastbar und zeigst die Bereitschaft zu unregelmässigen Arbeitszeiten
Nach Abschluss deiner Lehre kannst du als Fachfrau Betreuung oder Fachmann Betreuung in dem Beruf arbeiten oder strebst die eidgenössische Berufsprüfung zur Spezialistin oder zum Spezialisten für die Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen, zur Teamleiterin oder zum Teamleiter in sozialen und sozialmedizinischen Institutionen oder zur Migrationsfachfrau oder zum Migrationsfachmann an.
Weiter kannst du die Höhere Fachprüfung zur diplomierten Institutionsleiterin oder zum diplomierten Institutionsleiter im sozialen und sozialmedizinischen Bereich oder zur diplomierten Arbeitsagogin oder zum diplomierten Arbeitsagogen ablegen.
Die Höhere Fachschule bietet dir die Weiterbildungsmöglichkeit zur diplomierten Aktivierungsfachfrau HF oder zum diplomierten Aktivierungsfachmann HF, zur diplomierten Sozialpädagogin HF oder zum diplomierten Sozialpädagogen HF, zur diplomierten Kindererzieherin HF oder zum diplomierten Kindererzieher HF, zur diplomierten Gemeindeanimatorin HF oder zum diplomierten Gemeindeanimator HF.
An der Fachhochschule kannst du den Bachelor of Art/Science (FH) in Sozialer Arbeit mit Vertiefung in einem der Teilbereiche Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder Soziokulturelle Animation, in Angewandter Psychologie oder in Ergotherapie ablegen.
Nach Prüfung deiner Bewerbung wirst du über den Auswahlentscheid informiert. Bist du in der engeren Auswahl, vereinbart der Ausbildungsverantwortliche ein Bewerbungsgespräch und Selektionstage. Durch Selektionstage erhältst du einen Einblick in den Arbeitsalltag und wir lernen uns näher kennen. Die Selektionstage werden durch uns organisiert und finden im Heimzentrum Arche Nova in Landquart statt.
Der Anstellungsentscheid erfolgt durch mindestens zwei Personen, in der Regel durch den Ausbildungsverantwortlichen und eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner.